Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation bewertete die Verfassungsmäßigkeit von Artikel 3 (1) - (8) des Bundesgesetzes "Über Gewerkschaften, ihre Rechte und Garantien für die Tätigkeit"

Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation hielt Artikel 3 (1) - (8) des Bundesgesetzes über Gewerkschaften, ihre Rechte und Aktivitätsgarantien für verfassungswidrig, soweit sie…

SCHLIESSEN